Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GSM Wehrmeister – Gebäude- und Schädlingsmanagement



1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GSM Wehrmeister (nachfolgend „GSM“) und ihren Kunden über Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Schädlingsmanagement. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GSM stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

GSM bietet Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudemanagement (z. B. Reinigung, Instandhaltung) und Schädlingsbekämpfung (z. B. Prävention, akute Maßnahmen) an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots von GSM durch den Kunden oder durch die schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch GSM. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist das Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist GSM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.


5. Leistungszeit und -ort

(1) Leistungszeiten werden individuell vereinbart.

(2) GSM ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. Krankheit, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen) kann sich die Leistung angemessen verzögern.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat GSM ungehinderten Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten zu gewähren und ggf. notwendige Vorbereitungen zu treffen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, GSM über besondere Gefahrenquellen oder örtliche Gegebenheiten zu informieren.


7. Gewährleistung

(1) GSM verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat GSM das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.


8. Haftung

(1) GSM haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GSM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.


9. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Verträge mit festgelegter Laufzeit enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10. Datenschutz

GSM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der Datenschutzbestimmungen, die dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.


11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GSM Wehrmeister.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: 27.05.2025